Haensel photography

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Präambel

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle von dem Fotografen durchgeführten Aufträge, Angebote, Lieferungen und Leistungen. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Leistung bzw. des Angebots der Fotografen durch den Auftraggeber.

II. Bildmaterial

1. Die AGB gelten für jegliches dem Auftraggeber überlassenes Bildmaterial, gleich in welcher Schaffensstufe oder in welcher technischen Form sie vorliegen. Sie gelten insbesondere auch für elektronisches oder digital übermitteltes Material.

2. Der Auftraggeber erkennt an, dass es sich bei dem von dem Fotografen gelieferten Bildmaterial um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke i.S.v. § 2 Abs.1 Nr. 5 UrhG handelt.

3. Das überlassene Bildmaterial bleibt Eigentum des Fotografen, und zwar auch in dem Fall, dass Schadensersatz hierfür geleistet wird.

4. Der Auftraggeber hat das Bildmaterial sorgfältig und pfleglich zu behandeln und darf es an Dritte nur zu geschäftsinternen Zwecken der Sichtung, Auswahl und technischen Verarbeitung weitergeben.

5. Der Auftraggeber verpflichtet sich dazu, dass beim Shooting eine von ihm benannte Person anwesend sein soll, die von Agentur- oder Auftraggeberseite dazu berechtigt wurde alle anfallenden Entscheidungen zu treffen. Verzögerungen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Mit dieser Zustimmung oder ohne Anwesenheit einer solchen Person gilt die Leistung des Fotografen als im vollem Umfang und vereinbarungsgemäß erfüllt. Sollte es später trotzdem auf Wunsch des Auftraggebers Korrekturmaßnahmen bedürfen, so werden diese Maßnahmen gesondert vergütet.

III. Nutzungsrechte

1. Der Auftraggeber erwirbt grundsätzlich nur ein Nutzungsrecht zur vertraglich vereinbarten Verwendung, ab Rechnungsdatum.

2. Nach der Lieferung wird erst mit vollständiger Honorierung und Erhalt eines Belegexemplars bzw. Datensatzes vom Endprodukt das Nutzungsrecht an den Auftraggeber übertragen für die Nutzung des Bildmaterials zu dem vertraglich vereinbarten Zweck.

3. Der Fotograf darf das Material jederzeit uneingeschränkt zu Eigenwerbungszwecken benutzen.

4. Jede über Textziffer 1 und 2 hinausgehende Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung ist honorarpflichtig und bedarf der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen.

5. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, die ihm eingeräumten Nutzungsrechte ganz oder teilweise auf Dritte, auch nicht auf andere Tochterunternehmen, zu übertragen.

6. Jegliche Nutzung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist nur gestattet unter der Voraussetzung der Anbringung des von dem Fotografen vorgegebenen Urhebervermerks in zweifelsfreier Zuordnung zum jeweiligen Bild.

IV. Honorar

1. Es gilt das vereinbarte Honorar zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer.

2. Durch den Auftrag anfallende Kosten und Auslagen (z.B. Material- /Laborkosten, Modellhonorare, Kosten für Requisiten, Reisekosten, erforderliche Spesen etc.) sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.

3. Das Honorar gem. Textziffer V1 ist auch dann in voller Höhe zu zahlen, wenn das in Auftrag gegebene und gelieferte Material nicht veröffentlicht wird.

4. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Abgabe in der gesetzlich festgelegten Höhe für die Leistungen der am Projekt beteiligten Abgabepflichtigen an die KSK abzuführen.

V. Haftung

1. Der Fotograf übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte, es sei denn, es wird ein entsprechend unterzeichnetes Release-Formular beigefügt. Der Erwerb von Nutzungsrechten über das fotografische Urheberrecht hinaus (z.B. von Locations, dritten Personen, Objekten) sowie die Einholung von notwendigen Genehmigungen obliegt allein dem Auftraggeber.

2. Diese vom Auftraggeber eingeholten projektgemäßen Veröffentlichungsrechte werden gleichfalls dem Fotografen uneingeschränkt eingeräumt.

3. Schadensersatzansprüche gegen den Fotografen und die von ihm zur Projektrealisierung beteiligten Dritten sind unabhängig von der Art der Pflichtverletzung, einschließlich unerlaubter Handlungen, ausgeschlossen, soweit nicht vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vorliegt. Dies gilt nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit

4. Ebenso wenig haftet der Fotograf für die Nutzungsmöglichkeit und Geeignetheit der gewählten Locations. Bei ernsthafter Krankheit oder anderen zwingenden Gründen der persönlichen Verhinderung kann der Fotograf den Auftrag in seinem Namen an einen anderen Fotografen weitergeben. Dies wird dem Auftraggeber frühzeitig angezeigt.

5. Sollte ein geplantes oder beauftragtes Fotoshooting aufgrund äußerer Umstände wie höherer Gewalt (Wetter etc.) nur eingeschränkt durchgeführt werden können, so gilt das Shooting als erfüllt. Jedes in diesem Fall weitere, neu angesetzte Shooting löst einen zusätzlichen Honoraranspruch des Fotografen aus. Den Zeitpunkt des Abbruchs eines bereits begonnen Shootings aufgrund höherer Gewalt bestimmt der Fotograf, wenn dies zum Schutz des Equipments angemessen erscheint.

6. Treten auf Seiten des Auftraggebers Umstände ein, die das gebuchte Shooting verhindern, so werden bei einer Stornierung bis 7 Tage vor dem geplanten Termin 70% des Pauschalpreises berechnet, ab dem 6. Tag 85%, bei einer Absage innerhalb der letzten 24 Stunden 100%.

VI. Vertragsstrafe, Schadensersatz

Bei jeglicher unberechtigten Nutzung, Verwendung, Wiedergabe oder Weitergabe des Bildmaterials ist für jeden Einzelfall eine Vertragsstrafe in Höhe des fünffachen Nutzungshonorars zu zahlen, vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche.

VII. Gerichtsstand

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland als vereinbart, und zwar auch bei Lieferungen ins Ausland. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, die ungültige Bestimmung durch eine sinnentsprechende wirksame Bestimmung zu ersetzen, die der angestrebten Regelung wirtschaftlich und juristisch am nächsten kommt.

3. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, wenn der Auftraggeber kein Verbraucher ist, der Wohnsitz/Sitz des Fotografen.